Kostenübernahme für Pferdegestützte Interventionen
Der Berufsverband PI setzt sich dafür ein, dass mehr Konstenträger Pferdegestützte Therapie und Pädagogik finanzieren. Bislang sind alle Maßnahmen innerhalb der PI von der Grundlage her Privatzahlerleistungen. In Einzelfällen können gesetzliche wie auch private Krankenkassen, Renten- oder Unfallversicherungen, Jugend- und Sozialämter die Kosten übernehmen.
Pferdegestützte Interventionen, egal welcher Ausrichtung, sind pädagogische oder therapeutische Maßnahmen, die durch das Medium Pferd unterstützt werden. Es erfolgen immer therapeutische oder pädagogische Hilfeplanungen, Befundung und Dokumentation. Die Mitglieder des Berufsverbandes richten sich in ihrer Honorargestaltung an den Honorarrichtlinien des Verbandes. Maßnahmen der PI können je nach Grundberuf des Reittherapeuten /-pädagogen von der Umsatzsteuer befreut sein, so dass für die Klienten keine Mehrwertsteuer anfällt. Rechtliche Klarheit liegt bislang nur für die Hippotherapie vor (siehe Downloads unten).
Die Mitglieder des Berufsverbandes PI sind über Möglichkeiten der Kostenübernahme informiert und sollen ihre Klienten beraten können. Vereine zur finanziellen Förderung Pferdegestützter Interventionen finden Sie hier.